Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2025
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen COMCO Leasing GmbH GmbH und seinen Kunden im Bereich Leasing, Factoring und Finanzdienstleistungen.
COMCO Leasing GmbH GmbH
Marienkirchplatz 36
41460 Neuss
Deutschland
Telefon: +49 2131 9250 0
E-Mail: Support@comco-leasing.de.com
Registrierungsnummer: 94513096
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leasing, Factoring und sonstige Finanzdienstleistungen, die zwischen COMCO Leasing GmbH GmbH (nachfolgend "Leasinggeber" oder "Factor") und Unternehmenskunden (nachfolgend "Leasingnehmer" oder "Factoringkunde") geschlossen werden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn COMCO Leasing GmbH GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss zusammen mit den AGB in Textform (z.B. E-Mail, PDF) zugesandt.
Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf der Website und in Informationsmaterialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Durch Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Wir bestätigen den Eingang der Anfrage unverzüglich per E-Mail.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme in Textform (E-Mail, Brief) oder durch Zusendung eines unterzeichneten Vertrages zustande.
COMCO Leasing GmbH GmbH behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Hierzu können Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) eingeholt werden. Der Kunde willigt mit seiner Anfrage in diese Bonitätsprüfung ein.
COMCO Leasing GmbH GmbH ist berechtigt, einen Vertragsabschluss bei negativem Ergebnis der Bonitätsprüfung abzulehnen.
Für den Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen erforderlich:
Gegenstand des Leasingvertrags können bewegliche Wirtschaftsgüter sein, insbesondere:
Der Leasingnehmer wählt das Leasingobjekt sowie den Lieferanten selbst aus. COMCO Leasing GmbH GmbH erwirbt das Leasingobjekt auf Wunsch des Leasingnehmers vom Lieferanten und überlässt es dem Leasingnehmer zur Nutzung.
COMCO Leasing GmbH GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit, Eignung oder Funktionstüchtigkeit des Leasingobjekts. Mängelrechte sind direkt gegen den Lieferanten geltend zu machen.
Das Leasingobjekt bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum von COMCO Leasing GmbH GmbH. Der Leasingnehmer erhält das Objekt in Besitz und ist berechtigt, es vertragsgemäß zu nutzen.
Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, das Leasingobjekt zu veräußern, zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.
Die Höhe der Leasingraten, deren Fälligkeit und die Laufzeit werden im individuellen Leasingvertrag festgelegt. Die Leasingraten sind im Voraus zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Leasingraten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Der Leasingnehmer verpflichtet sich:
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend zu versichern. COMCO Leasing GmbH GmbH ist als Eigentümer und Versicherungsnehmer im Versicherungsschein zu benennen oder als Begünstigter einzutragen.
Die Versicherungssumme muss mindestens dem Wiederbeschaffungswert entsprechen. Der Nachweis der Versicherung ist COMCO Leasing GmbH GmbH auf Verlangen vorzulegen.
Bei Vertragsende hat der Leasingnehmer das Leasingobjekt auf eigene Kosten an den von COMCO Leasing GmbH GmbH benannten Ort zurückzugeben. Das Objekt muss sich in vertragsgemäßem Zustand befinden, wobei normale Gebrauchsspuren akzeptiert werden.
Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Leasingnehmer zu ersetzen.
Sofern im Leasingvertrag eine Kaufoption vereinbart wurde, ist der Leasingnehmer berechtigt, das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit zum vereinbarten Preis zu erwerben. Die Kaufoption ist schriftlich mindestens 3 Monate vor Vertragsende auszuüben.
COMCO Leasing GmbH GmbH erwirbt vom Factoringkunden dessen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dessen Kunden (Debitoren). Die Einzelheiten werden im Factoringvertrag geregelt.
Der Factoringkunde bietet COMCO Leasing GmbH GmbH laufend seine Forderungen zum Ankauf an. COMCO Leasing GmbH GmbH prüft die Forderungen und entscheidet über deren Ankauf. Mit dem Ankauf gehen die Forderungen auf COMCO Leasing GmbH GmbH über.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Forderungsankauf erfüllt sein:
Nach Ankauf der Forderungen zahlt COMCO Leasing GmbH GmbH dem Factoringkunden den vereinbarten Prozentsatz des Forderungsbetrags aus, typischerweise 80-90%. Der Restbetrag abzüglich Factoringgebühr wird nach Zahlungseingang des Debitors ausgezahlt.
Beim echten Factoring übernimmt COMCO Leasing GmbH GmbH das Ausfallrisiko für angekaufte Forderungen. Dies gilt nur für Forderungen, die innerhalb des genehmigten Debitorenlimits liegen und alle Ankaufsvoraussetzungen erfüllen.
COMCO Leasing GmbH GmbH übernimmt das vollständige Debitorenmanagement für die angekauften Forderungen, einschließlich:
Für die Dienstleistungen berechnet COMCO Leasing GmbH GmbH eine Factoringgebühr, deren Höhe im Factoringvertrag festgelegt wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Umsatzvolumen und der Anzahl der Debitoren.
Der Factoringkunde verpflichtet sich:
Leasingraten und sonstige Zahlungen sind zu den im Vertrag vereinbarten Terminen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde erteilt COMCO Leasing GmbH GmbH die Ermächtigung zum Einzug der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.
Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, kann COMCO Leasing GmbH GmbH den gesamten Restbetrag fällig stellen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
Der Kunde haftet für alle Schäden am Leasingobjekt, die über normale Abnutzung hinausgehen. Bei Diebstahl, Zerstörung oder Verlust des Leasingobjekts bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
COMCO Leasing GmbH GmbH haftet unbeschränkt:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet COMCO Leasing GmbH GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
COMCO Leasing GmbH GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit des Leasingobjekts. Gewährleistungsansprüche sind direkt gegen den Hersteller oder Lieferanten geltend zu machen. COMCO Leasing GmbH GmbH tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer ab.
Die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Vertrag individuell vereinbart. Bei Leasingverträgen beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel 12 Monate.
Eine ordentliche Kündigung ist nur zu den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 3 Monate zum Vertragsende.
COMCO Leasing GmbH GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
Bei Kündigung durch den Kunden bleiben alle bis zum Kündigungszeitpunkt fälligen Zahlungen geschuldet. Bei außerordentlicher Kündigung durch COMCO Leasing GmbH GmbH wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter www.comco-leasing.de.com/privacy-policy.html abrufbar ist.
Der Kunde willigt ein, dass COMCO Leasing GmbH GmbH zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einholt und Daten über die Geschäftsbeziehung an diese übermittelt.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COMCO Leasing GmbH GmbH nicht gestattet.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen COMCO Leasing GmbH GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuss. COMCO Leasing GmbH GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.
COMCO Leasing GmbH GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da wir ausschließlich mit gewerblichen Kunden arbeiten.
Wichtiger Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden (B2B). Für Verträge mit Verbrauchern gelten abweichende gesetzliche Regelungen, insbesondere die Vorschriften des BGB zum Verbraucherschutz.
Stand: Januar 2025
COMCO Leasing GmbH GmbH - Marienkirchplatz 36, 41460 Neuss
Registrierungsnummer: 94513096